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Das wettbewerbsrechtliche Verfahrensrecht wird durch die sogenannte einstweilige Verfügung geprägt. Dabei handelt es sich um eine gerichtliche Beschlussentscheidung, die binnen kurzer Zeit, in der Regel “von heute auf morgen”, Unterlassungsansprüche durchsetzt. Allerdings wird diesem Verfahrensschritt aus Kostengründen eine aussergerichtliche Abmahnung vorgeschaltet. Sie dient dazu, den Verletzter zu verwarnen und ihm die Möglichkeit zu geben, anstatt eines kosten- und zeutauwändigen Gerichtsverfahrens seine Rechtsverletzung sofort ernstlich einzustellen.

Besonders problembehaftet erscheinen die folgenden verfahrensrechtlichen Themen, zu denen daher Beispielstexte hinterlegt sind:

 

 

 

 

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